AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Führungen mit Weinerlebnis- und Fachwerk-Gästeführerin Katrin Held


Allgemeiner Hinweis 
Führungen können direkt bei Katrin Held oder über die Bürgerinformation der Stadt Besigheim gebucht werden.
Für die Durchführung der gewünschten Führung ist die Gästeführerin verantwortlich, die Vertragspartnerin ist. Sie haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen.
Die Haftung der Gästeführerin bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges sowie des vereinbarten Zeitraumes und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei der Gästeführerin anzumelden. 

Vertragsänderungen 
Stornierung einer Buchung: Falls diese ab dem 7. Tag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, sind grundsätzlich 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen 
Ausfall: Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen der Gruppe ist das vereinbarte Honorar in vollem Umfang zu bezahlen
Die verbindlich gebuchte Teilnahme an einer Führung ist grundsätzlich übertragbar auf einen anderen Gast. Bei Verhinderung kann der Gast eine Ersatzperson schicken.

Wartezeit
Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe (maximale Wartezeit: 20 Minuten) besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Gruppenführung oder eine Minderung des Führungspreises.
Verspätet erscheinende Einzelpersonen können zur Gruppe aufschließen. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung für den versäumten Teil der Führung oder eine Minderung des Führungspreises.

Honorarzahlung 
Das Honorar für Stadtführungen ist vor Ort in bar direkt an die Gästeführerin zu bezahlen. Geschenkgutscheine können per Vorauszahlung erworben werden.
 
Teilnehmerzahl und Teilnahme
Gruppenbuchungen sind bis zu 35 Personen möglich. Die Teilnahme an der Führung erfolgt auf eigene Gefahr.  

Waldhornturm, Stadthalle Alte Kelter und Evangelische Stadtkirche in Besigheim

Während der Brut- und Nistzeiten der Turmfalken und Dohlen ist der Waldhornturm nur begrenzt zugänglich oder zeitweise gesperrt. Alternativ ist der Schochenturm geöffnet. Bei kirchlichen Veranstaltungen (Gottesdienst, Hochzeit, Taufe, Konzert etc.) kann es kurzfristig dazu führen, dass die Kirche nicht von innen besichtigt werden kann. Desgleichen kann es bei Veranstaltungen in der Stadthalle Alte Kelter dazu kommen, dass Räumlichkeiten für Besuchergruppen nicht zugänglich sind.
Dies ändert jedoch nichts an dem vereinbarten Führungshonorar.  

Wetterbedingte Änderung
Die Gästeführerin kann infolge der Wetterlage den Ablauf der vereinbarten Führung entsprechend ändern.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns!
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